Rechtsgebiete
Meine Tätigkeitsfelder
Ich berate und vertrete Sie kompetent in folgenden Rechtsgebieten. Sie können mich selbstverständlich auch dann kontaktieren, wenn Sie Ihr Anliegen nicht eindeutig einem dieser Fachgebiete zuordnen können.
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt – ich begleite Sie durch alle Phasen familiärer Auseinandersetzungen.
Opferschutzrecht & Opferbegleitung
Umfassende Erstberatung und Begleitung im Strafverfahren – von der Strafanzeige bis zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.
Verkehrsrecht
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen.
Strafrecht
Verteidigung in Strafsachen – kompetent und diskret vom Ermittlungsverfahren bis zum Urteil.
Zivilrecht
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche – häufig im Zusammenhang mit Opferschutz- oder Verkehrsrechtsmandaten.
Detaillierte Übersicht
Leistungen im Einzelnen
Das Ende einer Paarbeziehung ist zumeist für alle Beteiligten hoch emotional belastend. Daneben bringt es meist wirtschaftliche, aber auch rechtliche Probleme mit sich. Auch in diesen schwierigen und gefühlsgeladenen Lebenssituationen hilft eine an die einzelnen Bedürfnisse angepasste, anwaltliche Beratung. Ich vertrete Ihre Interessen im außergerichtlichen Bereich und in nicht vermeidbaren gerichtlichen Verfahren.
- Trennung und Ehescheidung
- Eheaufhebung
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Ehewohnungs- und Hausratsangelegenheiten
- Häusliche Gewalt und Gewaltschutz (Abstandsgebot, Wohnungszuweisung)
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Scheidungsfolgenvereinbarung
Sie haben Fragen zum Thema Familienrecht? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Erstberatung.
Termin vereinbarenDer Bereich des Opferschutzrechts weist Verflechtungen zu diversen unterschiedlichen Rechtsgebieten auf. Hier ist es vor allem von Bedeutung, zunächst in einem Erstberatungsgespräch die für die Mandantschaft im Einzelfall geeigneten und erforderlichen Möglichkeiten gemeinsam herauszuarbeiten. Im Bereich des Opferschutzes sollte möglichst früh eine anwaltliche Erstberatung erfolgen.
- Anwaltliche Begleitung zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmungen
- Zeugenbeistand, Verletztenbeistand und Nebenklagevertretung
- Akteneinsicht und Geltendmachung der Nebenklagerechte
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (Abstandsgebot, Kontaktverbot, Wohnungszuweisung)
- Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Täter
- Adhäsionsverfahren: Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche direkt im Strafverfahren
- Beratung zu Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Außergerichtliche Unterlassungsaufforderungen
- Prüfung von Kostenübernahme durch Staatskasse, Prozesskostenhilfe oder WEISSER RING e.V.
Sie haben Fragen zum Thema Opferschutzrecht & Opferbegleitung? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Erstberatung.
Termin vereinbarenIm Verkehrsrecht vertrete ich Sie bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen – sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden.
- Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen (Sach- und Personenschaden)
Sie haben Fragen zum Thema Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Erstberatung.
Termin vereinbarenVerteidigung in Strafsachen, die keine körperliche oder sexuelle Gewalt zum Gegenstand haben. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung – bereits im Ermittlungsverfahren – kann entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein.
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Berufung und Revision
- Jugendstrafrecht
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Termin vereinbarenIn meiner Kanzlei haben Mandate aus diesem Bereich stets ihren Ursprung in opferschutzrechtlich oder verkehrsrechtlich bearbeiteten Sachverhalten. Ich betreue meine Mandantschaft vorwiegend zunächst im außergerichtlichen Bereich. Je nach Einzelfall erfolgen nach vorheriger Absprache Versuche einer gütlichen Einigung. Sollten Klageverfahren nicht vermeidbar sein, vertrete ich die Mandantschaft auch vor Gericht. Meine Mandantschaft wird stets unter Berücksichtigung der rechtlichen – aber auch der ökonomischen – Gesichtspunkte beraten.
- Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Adhäsionsverfahren: Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren
- Gerichtliche Vertretung in Zivilverfahren
- Unterlassungsaufforderungen
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